Träger von Kunsthallen sind meist kommunale Gebietskörperschaften. Auch private Vereine oder Stiftungen können Träger eines Kunsthauses sein, etwa Kunstvereine. Die Finanzierung der Kunsthallen erfolgt aus dem kommunalen Haushalt und/oder durch staatliche Fördermittel, teils auch über Spenden und Zuweisungen Dritter. Die Eintrittsgelder spielen angesichts der hohen Betriebskosten meist eine untergeordnete Rolle.
Im Gegensatz zu einem Kunstmuseum im eigentlichen Sinne verfügen viele Kunsthallen nicht über eine eigene Sammlung. Vom Kunsthaus ist das Künstlerhaus zu unterscheiden, das in Verbindung mit Ateliers oder Werkstätten steht. Die Grenzen zwischen den drei Begriffen sind fließend: Im deutschsprachigen Raum existieren mehrere Kunstmuseen, die sich „Kunsthalle“ nennen, und work in progress, Symposien und Infrastruktur für ortsansässige Kunstschaffende und Gastkünstler finden sich heute an vielen Formen der Kunstinstitutionen. Die Bezeichnung „Kunsthalle“ kann auch darauf hindeuten, dass das Ausstellungsgebäude für eine bestehende Sammlung errichtet wurde, oder dass sowohl Bestände der eigenen Sammlung als auch Wechselausstellungen gezeigt werden.
Quelle: Wikipedia