Paket Sticker

Pakete sind Postsendungen, die nach Größe, Gewicht und Inhalt nicht als Briefpostgegenstände verschickt werden können. Pakete wurden in größeren Mengen von den staatlichen und Thurn und Taxischen Posten mit Einrichtung einer regelmäßigen Fahrpost, Mitte des 17. Jahrhunderts, angenommen. Bis ins 19. Jahrhundert war bei allen Fahrpostsendungen Inhalt und Wert anzugeben. Alle Pakete mussten versiegelt sein. Schadensersatz war in seiner Höhe nicht beschränkt. Paket und Wertpaket waren so kaum zu unterscheiden. Je nach dem Inhalt wurde die Gebühr für das Paket nach Gewicht und Entfernung oder nach Wert und Entfernung erhoben.

Ein Postzwang für Pakete bis 20 Pfund wurde in Preußen bereits 1715 eingeführt und bereits 1782 auf 40 Pfund ausgedehnt. Mit der Neugestaltung Preußens (1815) ging die Einheitlichkeit verloren. Dem Postzwang unterlagen Pakete, bis 40 Pfund in den älteren Provinzen, bis 2 Pfund in den Rheinprovinzen und bis 50 Pfund in den Bergischen Landen, seit 1852 auf einheitliche 20 Pfund. Das Höchstgewicht war ebenso unterschiedlich, während Thurn und Taxis 1706 Pakete nur bis 30 oder 40 Pfund zuließ, erhöhte sie 1748 diese Grenze auf 100 Pfund. Das Gleiche galt für Preußen. Bayern hatte zeitweise 80 Pfund, Württemberg zeitweise 130 bis 200 Pfund als Grenze festgesetzt. Mit Aufkommen der Eisenbahn, die niedrigere Tarife anbieten konnte, waren Höchstgewichte kein Thema mehr. Seit dem 1. Oktober 1919 war das Höchstgewicht für Inlandspakete auf 20 kg festgesetzt. Der Postzwang fiel 1860 für gewöhnliche Pakete und 1868 für alle Pakete. Bayern unterwarf, nach der Übernahme der Post durch den Staat, Pakete bis 15 Pfund dem Postzwang, ließ aber Ausnahmen zu. In Württemberg bestand seit 1821 für gewisse Güter Postzwang.

 Preußen und NDP: Paketbegleitbriefe im 19. Jhdt.

Ein Unterschied zwischen Paketen mit oder ohne Wertangabe bestand, was die Höhe der Gewährleistung angeht, bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nicht. Preußen führte 1852 eine Unterscheidung zwischen Paketen mit und ohne Wertangabe ein. Der Deutsch-Österreichische Postverein, Preußen, Bayern (1858) und Württemberg (1851) schränkten die Ersatzleistung für gewöhnliche Pakete auf 10 Silbergroschen (Sgr.) oder 30 Kreuzer (Kr.) je Pfund der Sendung ein. Der Norddeutsche Bund erhöhte die Summe auf 1 Taler oder einen Gulden 45 Kreuzer für das Pfund. Bei Wertsendungen wurde der angegebene Wert ersetzt.

Das preußische Postregulativ von 1824 bezeichnete als Paket, was pro Pfund einen Wert bis 10 Taler hatte. An Porto wurde 3 Pfg. pro Pfund und je 5 Meilen, mindestens doppeltes Briefporto, bei Paketen über 4 Pfund mindestens dreifaches Briefporto verlangt. Durch die aufkommende Eisenbahnbeförderung fiel die Gebühr 1847 auf 1½fach, wenn ausschließlich die Bahn benutzt wurde. Alle anderen Bestimmungen blieben unverändert. Seit 1848 wurde auf die Wertangabe bei gewöhnlichen Paketen verzichtet. Alle Pakete wurden nach Gewicht berechnet. Bei Wertangabe kam eine Versicherungsgebühr hinzu. Diese Dinge, wie Portoberechnung und Versandvorschriften, wechselten häufig.

Quelle: Wikipedia